Vertrauensmann behindert die arbeit des 1.Stellvertreters (Stellvertreter/in)

SFliege, Thursday, 23.08.2018, 13:52 (vor 2087 Tagen) @ schupoberlin

Was Sie hier schildern ist natürlich alles andere als spaßig.
Natürlich sollte man jetzt auch mal über den Betriebsrat und den Arbeitgeber ein Gespräch suchen, aber vermutlich ist das jetzt in den Brunnen gefallene Kind schon ertrunken. Wahscheinlich wird die Vertrauensperson vorbringen, sie hat nur vergessen Ihnen den Schlüssel für die Schränke zu geben.

Die Frage ist, wie lange der Urlaub dauert und ob Sie einen aktuellen Fall haben, für den Sie Zugang zu gewissen Unterlagen benötigen. Sie sind während des Urlaubs nun die SBV und ich würde evtl. die Hausverwaltung bitten Ihnen als Vertretung der SBV die Schrankschlösser zu öffnen, da Sie einen Zugang zu den Unterlagen benötigen und keinen Schlüssel haben, außerdem fordern Sie doch alle benötigten Informationen (nochmal) beim Arbeitgeber an.

Die Frage ist natürlich auch, wie nachweisbar Sie bisher schon an einer Vertretung gehindert wurden.

Alles mit Zeugen dokumentieren und evtl. einen Antrag auf ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einreichen, da Sie bei der Vertretung nach § 177 Abs. 1 SGB IX durch die gewählte Vertrauensperson behindert werden.
Das Arbeitsgericht muss dann auch von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln.
Das Beschlussverfahren ist gerichtskostenfrei.

Parallel dazu würde ich evtl. versuchen die Unterschrift von einem Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten Beschäftigten zu sammeln und damit nach § 177 Abs. 7 SGB IX beim Widerspruchsausschuss des Integrationsamtes einen Antrag auf Erlöschen des Amtes der Vertrauensperson wegen Verletzung ihrer Pflichten beantragen. Die Liste aller Wahlberechtigten wäre hier ein wichtiges Hilfsmittel.

Nachdem im Herbst die SBV-Wahlen anstehen, wird sich möglicherweise durch geeignete Wahlwerbung vielleicht auch schneller als auf dem Amtsweg eine Lösung finden lassen.
Möglicherweise sind diese Wahlen auch der Grund, warum Sie nun ausgegrenzt werden.


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