Vertrauensmann behindert die arbeit des 1.Stellvertreters (Stellvertreter/in)

SFliege, Thursday, 23.08.2018, 16:01 (vor 2087 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99, das "muss" steht hier nicht in dem von Dir gemeinten Sinne.

Also das Ganze jetzt mit "kann" formuliert.

Der Gesetzgeber ist also schon sehr weit davon entfernt der Ansicht zu sein, dass man bei 340 schwerbehinderten Beschäftigten oder Gleichgestellten im Betrieb ohne Hinzuziehung seines 1. Stellvertreter diese sehr anspruchsvolle Aufgabe leisten "kann".


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