Vertrauensmann behindert die arbeit des 1.Stellvertreters (Stellvertreter/in)

SFliege, Friday, 24.08.2018, 13:57 (vor 2086 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Hendrik1,

eine Vertrauensperson dürfte aus eigener Erfahrung sehr genau wissen, wie schwierig es oft ist dem Arbeitgeber klarzumachen, dass auch seiner Macht gewisse Grenzen gesetzt sind und er die SBV beteiligen muss.
Deshalb finde ich es völlig daneben, wenn die Vertrauensperson mit ihrem eigenen Stellvertreter keine kooperative Zusammenarbeit pflegt, die sie aber andererseits völlig zurecht vom Arbeitgeber und Betriebsrat erwartet.
Insofern habe ich möglicherweise auch etwas zu drastisch geantwortet. ;-)

Die Dimension des Problems hängt ja entscheidend davon ab, wie lange eine Vertrauensperson aufgrund von Urlaub nicht erreichbar ist und ob in dieser Zeit dringende Sachen anstehen, die keinen Aufschub dulden, wie z.B. bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung. Die Vertrauensperson kann nicht, weil sie mit dem ebenfalls gewählten Stellvertreter nicht zusammenarbeiten mag, das ihr übertragene Amt bei einer längeren Abwesenheit (Urlaub, Dienstreise, etc.) einfach "ruhen" lassen.
Schon gar nicht, bei einer solchen Betriebsgröße.
Wenn dadurch den schwerbehinderten Menschen Nachteile drohen, weil die Interessensvertretung aufgrund einer urlaubsbedingten Abwesenheit nicht erreichbar ist oder nicht ausreichend Zugang zu hier schon bestehenden Unterlagen hat, dann würde (zumindest) ich das für einen groben Pflichtverstoß ansehen.
Die Vertrauensperson muss meines Erachtens auch den Arbeitgeber darüber informieren, wie die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung, weil sie ja nun mal ein Ein-Personen-Organ ist, während ihrer Abwesenheit wahrgenommen werden.
Ihre Verhinderung selbst feststellen und gegenüber dem Arbeitgeber erklären zu können gehört zu den gesetzlichen Privilegien dieses Amtes, allerdings muss sie sich dabei schon nach dem § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX richten und ihre tatsächliche Verhinderung auch ordnungsgemäß regeln.

Ob und wie lange die gewählte Vertrauensperson nicht erreichbar ist und was sie dem Arbeitgeber evtl. mitgeteilt hat, wissen wir jedoch nicht. Alles was keine dringenden Angelegenheiten sind kann ja von ihr auch so geregelt worden sein, dass dies bis zu ihrer Wiederkehr wartet. Schließlich soll es gelegentlich auch vorkommen, dass Arbeitgeber versuchen die Verhinderung der Vertrauensperson auszunutzen, um dann günstig Deals mit dem etwas unbedarfteren Stellvertreter abschließen zu können.

Genauere Details kennen wird nicht, da sie uns nicht mitgeteilt wurden.
Insofern geht jeder von seinen eigenen Vermutungen aus und kommt von seinem Standpunkt auch zu anderen Schlüssen.
Uns ist ebenfalls nicht bekannt, welche tatsächlichen Gründe es für die schlechte Zusammenarbeit gibt.

Sollte ein gewählter Stellvertreter aber ohne gute Gründe von wichtigen Informationen ausgeschlossen werden, die für einen Stellvertreter notwendig sind, dann bin ich der Auffassung, dass er sich das nicht gefallen lassen muss. Die rechtliche Möglichkeiten wollte ich aufzeigen, wobei aber natürlich gut überlegt werden muss, ob hierzu auch genügend objektiv feststellbare und gewichtige Argumente vorhanden sind und völlig offen bleibt, ob diese Schritte dann auch zu einem Erfolg führen würden. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass dies kurz vor den Regelwahlen keinen Sinn macht. Ein Streit zwischen Vertrauenspersonen und Stellvertreter ist dem Amt wirklich nicht zuträglich, deshalb ist eine gute Wahlwerbung (keine Schlammschlacht) sicher der bessere Weg.

Allseits ein schönes Wochenende :-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion