Vertrauensmann behindert die arbeit des 1.Stellvertreters (Stellvertreter/in)

Monica99, Thursday, 23.08.2018, 15:46 (vor 2086 Tagen) @ SFliege

Hallo,

>> Der Gesetzgeber ist also schon sehr weit davon entfernt der Ansicht zu sein, dass man bei 340 schwerbehinderten Beschäftigten oder Gleichgestellten seinen 1. Stellvertreter nicht hinzuziehen muss.<<<
Da hast Du aber einen GANZ falsche Rechtsauffassung!! Hätte der Gesetzgeber hier ein MUSS gewollt, so hätte er es im Gesetz auch so geregelt und nicht MEHRFACH hier ein KANN ins Gesetz geschrieben.
Im Gegenteil, hier bestimmte Anregungen Folge zu leisten, würde zum einen eine Störung des Betriebsfriedens sein und dann auch ggf Mandatsbehinderung. Dieses dann mit den hier gesetzlich möglichen Folgen.

Hendrik, >>Wenn der Arbeitgeber Dich von sich aus freigestellt haben sollte, würde ich ihm den Sachverhalt auch erläutern.<<< Dieses geht auch nicht!! Denn der AG kann zwar den Stellvertreter freistellen, aber er kann und darf Ihne nicht ins aktive Mandat bringen. Dieses kann EINZIG die SBV.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion