Vertrauensmann behindert die arbeit des 1.Stellvertreters (Stellvertreter/in)

Cebulon, Friday, 24.08.2018, 17:50 (vor 2086 Tagen) @ Hotte

und diese Fragen berechtigen jemanden mit ruhendem Mandat sich eigenständig in ein aktives Mandat zu versetzen und die bestehenden Gesetze einfach zu umgehen?

Nicht eigenständig, sondern kraft Gesetzes, weils der Gesetzgeber seit jeher so will. Bei objektiver Verhinderung von einer VP tritt grundsätzlich die Verhinderungsvertretung automatisch ein nach § 177 Absatz 1 Satz 1 SGB IX. Das ist der "feine" Unterschied zwischen Mandat bei Heranziehung und Mandat bei Verhinderung von Rechts wegen!

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion