Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ??? (BEM)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 20.11.2018, 21:36 (vor 1981 Tagen) @ zimmi2000

Im Rahmen eines geplanten BEM ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter an meinen SBV-Stelli herangetreten und ihn um Teilnahme am BEM-Gespräch gebeten. Demzufolge ist der BEM-Beauftragte, der das Integrationsteam zusammenruft, nun der Meinung, mich als Vertrauensperson nicht einladen zu müssen.

Ich aus meiner Sicht, bin ich als Vertrauensperson Teil des Integrationsteams, da ich die SBV vertrete und diesbezüglich voll freigestellt bin. Der angefragte Stelli könnte aus meiner Sicht als "Person des Vertrauens" dabei sein, aber nicht einfach mein Mandat übernehmen.

Oder sehe ich dies falsch ???

Hey,
Die Teilnahme von "Personen des Vertrauens" ist nach meiner Meinung bei BEM Gesprächen nicht vorgesehen.

Weiterhin ist hier doch der § 167 SGB IX zu beachten.
...
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). .....

Es wäre also mit dem Betroffenden zu klären, ob er die SBV beim Gespräch dabei haben will, oder nicht.
Die Wahlmöglichkeit:
Stelli ja - VP nein
hat der Betroffene aber nicht
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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