Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ??? (BEM)

garda, Berlin, Monday, 26.11.2018, 11:16 (vor 1950 Tagen) @ Monica99

Ja genau und genau deshalb ist das auch bereits gerichtlich geklärt worden. Einen Anwalt muss der Arbeitgeber nicht dulden, einen Kollegen als Vertrauensperson wird der AG schwer haben abzulehnen, da würde mich die Begründung interessieren.


Die Begründung muss der AG Dir nicht nennen, da das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht. Er könnte es aber auch ganz einfach. "Diese Person MUSS ihren Arbeitspflichten nachkommen" dazu zählt eben nicht einmal an einem solchen Termin als Person des Vertrauens teilnehmen.

Deine Argumentation ist manchmal etwas anstrengend, denn du unterstellst immer wieder Dinge die ich nicht schreibe. Der Kollege kann sich ja ausstempeln wenn der AG das nicht dulden möchte, ich habe nicht gesagt, dass dies in der Arbeitszeit des Kollegen erfolgt. Mein AG verlangt es nicht, vermutlich weil er sogar einen Vorteil darin sieht. Wie der wohl darauf kommt...

Manchmal habt ihr schon ein besonderes Rechts- und Gesetzesverständnis. Nur dann Richter finden welche dieses mittragen dürfte sehr schwer bis unmöglich sein.

Ein Glück das du nicht Richterin bist. Richter tragen oft eine Menge mehr mit als du dir offenbar vorstellen kannst und AG glücklicherweise auch.

Ganz grundsätzlich mal: in Deutschland ist nicht etwa alles verboten was nicht ausdrücklich im Gesetz steht. Es ist genau umgekehrt!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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