Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ??? (BEM)

Monica99, Friday, 23.11.2018, 14:01 (vor 1972 Tagen) @ lunos1961

Hallo Norbert,

Ich habe nichts gefunden wo die Tatbestände des Verhinderungsfalls abschließend geregelt sind.

AG könnten hier schon genau hinsehen ob ein Verhinderungsfall der auch vor Gericht Bestand hätte vorliegt. Denn es betrifft ja Arbeitszeit. Ggf. könnte dann der AG das ArbG anrufen, was es auch schon gegeben hat. Dann würde ein Richter entscheiden, war es eine rechtliche Verhinderung. Würde dieser dann gegen die SBV entscheiden, hätte die SBV es zukünftig nicht leichter im Betrieb.

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mfg Monica


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