Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ??? (BEM)

Hotte, Stuttgart, Monday, 26.11.2018, 10:01 (vor 1972 Tagen) @ garda

Hallo,
1. Betroffene könnten die Teilnahme der SBV bei sie betreffenden Anliegen ablehnen. Nicht aber die Vertrauensperson um so den Stelli hinzuziehen zu können. Die SBV wird idR. stets durch die Vertrauensperson vertreten. Nur im Falle der Verhinderung durch den Stelli. Akso NUR SBV ja oder nein.


Hallo,

so etwas lässt sich ganz gut in einer Betriebs/Dienstvereinbarung regeln.

2. Person des Vertrauens ist im Gesetz nicht vorgesehen.


Aha und weil sie im Gesetz nicht drin steht gibt es sie nicht? Ist denn im Gesetz die Teilnehmerschar abschließend geregelt? Nein, ist sie nicht! Aus sehr guten Gründen.

Du hängst mir mit deinen Begründungen meist viel zu dicht am Wortlaut der Paragraphen und verlierst damit leider oft den Sinn aus dem Blick. Etwas mehr Kommentar und weniger Gesetzeswortlaut würde deinen Beiträgen gut tun.


Hey,
die Teilnehmer am BEM verfahren sind im Gesetz eindeutig geregelt. Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

Denn wo fdange ich an, wo höre ich auf?

Ironie on
EinTeilnehmer möchte als Person seines Vertrauens seinen Anwalt, seinen direkten Arbeitskollegen und seinen Hausarzt mitbringen.
Ironie off

Bei großzügiger Auslegung deines Kommentra wäre das zulassig.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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