Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ??? (BEM)

WoBi, Wednesday, 21.11.2018, 20:27 (vor 1983 Tagen) @ sirharlekin

Hallo sirharlekin,

die SBV ist weisungsfrei in ihrem Handeln, dies ergibt sich aus § 179 Abs. 1 SGB IX. Wenn Termin A und B für die SBV anliegt, obliegt es der Vertrauensperson die Entscheidung, welchen Termin sie selbst wahrnimmt oder ob ein Termin wahrgenommen wird. Dies entspricht der gängigen Rechtsmeinung. Damit kann das nach dem Wählerwillen stellvertretende Mitglied entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge den anderen Termin wahrnehmen oder auch nicht. Wobei hier ggf. dauerhafte Heranziehungen und die erfolgte Aufgabenzuweisungen zu beachten sind.

Diese "Steuerung" ist bei wenigen Stellvertreter kein Problem und wird z.B. zum Erhalt des nachwirkenden Kündigungsschutzes (1/2 Jahr nach der Wahl, 1 Jahr nach der letzten Tätigkeitswerdung) bei einem Arbeitgeber, der nicht unbedingt wohlwollend auf eine aktive Interessensvertretung zu sprechen ist, durchaus gebraucht. Dies setzt z.B. die Kenntnis der Termin-, Urlaubs- und Seminarplanung innerhalb der SBV voraus.
Denn die SBV erwartet, dass der Arbeitgeber gesetzeskonform handelt. Dieses gesetzeskonforme Handeln zu überwachen ist eine Aufgabe der SBV. Dies bedingt die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen der SBV durch die SBV selbst. Ansonsten ist die SBV und ihr Handeln "angreifbar" und ihre Unabhängigkeit gefährdet..

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Gruß
Wolfgang


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