Integrationsteam - SBV - Vertrauensperson oder Stelli ??? (BEM)

garda, Berlin, Monday, 26.11.2018, 10:19 (vor 1950 Tagen) @ Hotte

Hey,
die Teilnehmer am BEM verfahren sind im Gesetz eindeutig geregelt. Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html

Hallo Hotte,

hier ist die Grundbesetzung aufgezählt, diese Aufzählung ist eben nicht abschließend, das gibt das Gesetz nicht her. Es kann z. B. das Integrationsamt, der IFD, ein technischer Berater eines Rehaträgers teilnehmen. Alles nicht verboten.

Denn wo fange ich an, wo höre ich auf?

Ironie on
EinTeilnehmer möchte als Person seines Vertrauens seinen Anwalt, seinen direkten Arbeitskollegen und seinen Hausarzt mitbringen.
Ironie off
Bei großzügiger Auslegung deines Kommentra wäre das zulassig.

Ja genau und genau deshalb ist das auch bereits gerichtlich geklärt worden. Einen Anwalt muss der Arbeitgeber nicht dulden, einen Kollegen als Vertrauensperson wird der AG schwer haben abzulehnen, da würde mich die Begründung interessieren. Hausarzt oder sogar Facharzt kann durchaus Sinn machen, kommt aber schon aus Honorargründen eher selten vor. ;-)

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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