Frist zur Stellungnahme (Umgang mit Arbeitgeber)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 28.11.2018, 19:07 (vor 1975 Tagen) @ ussibier

Sehr geehrtes Team,
ich habe vorher die Suchfunktion genutzt, leider jedoch ohne für mich zu 99% befriedigendes Ergebnis. Daher stelle ich nun meine Frage und hoffe auf Klarheit.

Ich bin neu gewählter SBV in einem Klinikum mit 1700 Mitarbeiter, ca. 112 Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte Mitarbeiter.

Hallo,
dann erstmal Glückwunsch zur Wahl!


Heute hatte ich mit dem Arbeitgeber (Personalleiterin) ein allgemeines Gespräch zur weiteren Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit der alten SBV und dem Arbeitgeber ist sehr verkrustet.

Finde ich positiv, wie Du die Sache angehst.


Meine Frage bezieht sich nun allgemein auf Fristen von Stellungnahmen meinerseits an den Arbeitgeber.

1. Welche Stellungsnahmen?
2. Im Allgemeinen sind mir keine Fristen bekannt.

Praxis bisher war, Stellungnahmen zu Maßnahmen bei denen die SBV angehört wurde, an den Arbeitgeber nicht weiterzugeben.

Die bisherige Praxis war schon nicht so verkehrt. Es ist immer schwer abzuschätzen, für was Deine Aussagen in irgentwelchen Stellungsnahmen dann verwendet werden.

Vorhin wurde mir von der Personalleiterin erklärt, dass ich per Gesetz dazu jedoch verpflichtet bin und wenn dies nicht geschieht mir sogar personalrechtliche Konsequenzen "angedroht" wurden.

Hier macht die Personalleiterin aber mächtig Wind, und nur Wind! Frag sie mal in welchem Gesetz und in welchen §§ dieses genau steht. Auch worauf sie dann die personalrechtlichen Konsequenzen aufbauen will. Als "Sahnehäubchen" könntest noch in den Raum stellen, ob sie mit ihren Androhungen nicht den Tatbestand der Behinderung im Amt erfüllt.


Gibt es einen Zwang per Gesetz zur Weiterleitung Stellungnahmen jeglicher Art an den Arbeitgeber?
Gibt es Fristen per Gesetz?

Du hast wohl nichts gefunden, weil es das was Du suchst, nicht gibt!

Können mir bei verweigerter Weiterleitung meiner Stellungnahmen an den Arbeitgeber personelle Konsequenzen drohen?

Leider habe ich keine Fristregelungen im SGB IX gefunden. Nur bezogen auf Stellungnahmen zu Kündigungen, angelehnt an das BetrVG

Ich kenne auch nicht mehr! Aber hier musst Du keine Stellungnahme an den AG machen, sondern an das Inklussionsamt..

Generell habe ich kein Problem und werde es auch so durchsetzen, die Stellungnahmen an den Arbeitgeber weiterzureichen.

Hier ist allerdings vorsicht geboten: Informationen, und was anderes beinhalten deine Stellungsnahmen ja nicht, dürfen nicht so ohne weiteres an den AG fließen. Du bist Vertrauensperson, und wenn bekannt wird, dass Du "alles" an den AG weitergibst, ist Dein Vertrauen sehr schnell dahin.

Nur hätte ich da gern eine Info. Vielen Dank!!

Als neugewählte VP: Fasse umgehend einen Beschluß zum Besuch der unbedingt erforderlichen Grundlagenseminare. Die erforderlichen Unterlagen zur Dokumentation findest Du alle auf der Seit von KomSem, und auch die Seminare. Sind sehr zu empfehlen!

VG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion