Frist zur Stellungnahme (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Thursday, 29.11.2018, 14:58 (vor 1974 Tagen) @ LuckyLuke

Hallo LuckyLuke,

wie soll man umfassend unterrichtet sein, wenn Faktoren in der Zukunft liegen? Bin ich Hellseher oder habe das dritte Gesicht mit Zukunftsblick. :-P

Wenn die SBV bereits nach der Durchsicht aller Bewerbungsunterlagen entscheidungsfähig sein sollte, ohne sich einen persönlichen Eindruck aller Bewerber gemacht zu haben, könnte eine Stellungnahme abgegeben werden. Nur ich persönlich halte dies gegenüber den Bewerbern als ein nicht faires Vorgehen. Durch die persönliche Vorstellung sollen sich die Chancen von behinderten Bewerbern verbessern.

Die Glaubwürdigkeit der SBV bleibt auf der Strecke, wenn nicht alle Bewerber vergleichbar miterlebt worden sind und die SBV dann die Regelungen nach § 164 Abs. 1 Satz 7 bis 9 SGB IX gegenüber dem Arbeitgeber zieht. Dies bei Arbeitsgebern, die die Beschäftigungspflicht nicht erfüllen:

"Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 176 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten."

Das ist Aufwand, Kosten und Zeit und ermöglich dem abgelehnten behinderten Bewerber die Möglichkeit der Prüfung, ob ein diskriminierendes Verhalten vorliegt. Wird nach meinem Verständnis viel zu wenig, gerade bei privaten Arbeitgebern, durch die SBV und die anderen Interessensvertretungen (BR/PR) abverlangt und den behinderten Bewerber mitgeteilt.

"Uns wurde eine konkretes Datum mit Uhrzeit gesetzt "
Die SBV ist ein Ehrenamt. Dies bedingt, dass die Arbeit der SBV Weisungsfrei erfolgt. "Übereilende" Vorgänge sollten eine besonders genaue Prüfung auslösen. Denn durch die "Dringlichkeit" könnte eine "Sauerei" versteckt sein.

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Gruß
Wolfgang


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