Frist zur Stellungnahme (Umgang mit Arbeitgeber)

ussibier, Magdeburg, Wednesday, 28.11.2018, 23:33 (vor 1969 Tagen) @ Monica99

Also entweder gibts hier differente Ansichten oder, wahrscheinlicher, ich verstehe es noch nicht richtig.

Die Frage war, ob ich als SBV gesetzlich verpflichtet bin Stellungnahmen (bspw Versetzung schwerb Mitarbeiter, Beurteilung leidensgerechter Arbeitsplatz etc.) an den Arbeitgeber zu übergeben. Falls ja innerhalb welcher Frist.

Mietze_katz schreibt, Stellungnahmen nur an das Interklusionsamt sowie Vorsicht bei der Weiterleitung dieser an den Arbeitgeber.
Monica99 sxhreibt, dass der Arbeitgeber Stellungnahmen erhalten soll.

Danke und bG


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