Frist zur Stellungnahme (Umgang mit Arbeitgeber)

ussibier, Magdeburg, Wednesday, 28.11.2018, 22:06 (vor 1974 Tagen) @ Hotte

Hallo hotte und mietze_katz,

vielen Dank für die spontane Hilfe. Auch für den Hinweis bezüglich der Weiterleitung von meinem Stellungnahmen. Ich werde mich da nochmal mit der alten SBV und dem BR beraten. Anscheinend war die Taktik schon richtig.

Wenn ich euch also richtig verstanden habe, sind meine Stellungnahmen immer nur für meine Dokumentation und ggf. bei deren Mitwirkung, das inklusionsamt.

Bei den Stellungnahmen meinte ich bspw welche zur Versetzung von Schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitern. Oder Stellungnahmen zur Eignung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes.

Ich werde die Dame bei Gelegenheit mal darauf ansprechen und nach Ihrer Quelle fragen, bezüglich personalrechtlichen Konsequenzen bei Nicht–Weiterleitung von Stellungnahmen.

Die Seminare sind schon gebucht. Die Beschlussfassung folgt kommende Woche in der BR Sitzung.

Lieben Dank


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