Frist zur Stellungnahme (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
Die Frage war, ob ich als SBV gesetzlich verpflichtet bin Stellungnahmen (bspw Versetzung schwerb Mitarbeiter, Beurteilung leidensgerechter Arbeitsplatz etc.) an den Arbeitgeber zu übergeben. Falls ja innerhalb welcher Frist.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass sich die SBV zu einem Thema (bei dem sie beteiligt wird) auch äußert.
Siehe auch Rechte und Pflichten https://www.komsem.de/rechtliches/rechte-und-pflichten/
Mietze_katz schreibt, Stellungnahmen nur an das Interklusionsamt sowie Vorsicht bei der Weiterleitung dieser an den Arbeitgeber.
Monica99 sxhreibt, dass der Arbeitgeber Stellungnahmen erhalten soll.
Hier kommt es doch darauf an, wer um eine Stellungnahme der SBV bittet:
Kommt das Integrationsamt auf die SBV zu (in der Regel bei beabsichtigten Kündigungen), kann die SBV eine Stellungnahme beim Integrationsamt abgeben. Sie kann es übrigens auch sein lassen. Der Arbeitgeber kann die Stellungnahme in Kopie bekommen, muss es aber nicht. In der Regel würde das Integrationsamt die Stellungnahme sowieso an die Verfahrensbeteiligten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) übersenden, da die Parteien auch Anspruch auf rechtliches Gehör haben.
Beteiligt der Arbeitgeber die SBV, geht die Stellungnahme natürlich als Antwort an diesen. Die SBV kann dem Arbeitgeber antworten, kann aber auch entscheiden, sich nicht zu beteiligen.
Ob das natürlich mit dem Amtsverständnis bzw. einer verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung zusammenpasst, kann man bezweifeln. Auf Arbeitgeberseite käme ich mir auch leicht veralbert vor, wenn ich dem Gesetz nach die SBV beteiligen muss und dann nie eine Antwort kommt. Und aus Sicht der schwerbehinderten Beschäftigten würde ich auch ins Grübeln kommen, wie die SBV auf der jährlichen Versammlung der sbM sagt "Ja, ich wurde zehnmal beteiligt und habe nie geantwortet".
Wie gesagt, keine rechtliche Pflicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, wie man das Mandat der SBV ohne Nutzung der Beteiligung sinnvoll ausgestalten kann.
Vielleicht ist es aber auch ein besonderes Verständnis von den Beziehungen zwischen SBV, BR und Arbeitgeber. Irgendwie befürchte ich, dass die Stellungnahmen der SBV hier immer an den BR gehen. Zumindest würde mich das nicht wundern, wenn der BR über Seminare der SBV entscheidet. So ist das vom Gesetz nicht vorgesehen. Die SBV ist keine Unterabteilung des BR.
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Gruß
Matthias