Frist zur Stellungnahme (Umgang mit Arbeitgeber)
Moin Moin Ussibier,
eine Stellungnahme zur Einstellung von Schwerbehinderten, oder ob wir die Auswahlbegründung auch bei Nichteinstellung nachvollziehbar finden, geht schon an den Arbeitgeber, da der Arbeitgeber uns vor der Entscheidung anzuhören hat. Hierbei prüfen wir aber auch genau nach, ehe wir uns gegen die Schwerbehinderten entscheiden.
Liebe Grüße
Hendrik