Frist zur Stellungnahme (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Thursday, 29.11.2018, 08:30 (vor 1968 Tagen) @ ussibier

Die Frage war, ob ich als SBV gesetzlich verpflichtet bin Stellungnahmen (bspw Versetzung schwerb Mitarbeiter, Beurteilung leidensgerechter Arbeitsplatz etc.) an den Arbeitgeber zu übergeben. Falls ja innerhalb welcher Frist.

Hallo,

eine gesetzliche Pflicht Stellung zu nehmen gibt es nicht, auch keine Frist, denn der AG kann auch so einfach umsetzen nachdem er dich angehört hat, denn mehr als dieses Anhörungsrecht hast du nicht. Leider.

Bei der Frist (das war der Hinweis von monica sich quasi an den Fristen von BR/PR zu orientieren) handelt es sich eher um einen üblichen Gebrauch im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit. So was macht das Leben leichter.

Hast du keine Einwände, ist es nach meiner Meinung eine Frage der Höflichkeit zu antworten, dass man eben nichts dagegen hat. Hast du Einwände musst du schon schreiben oder um mündliche Erörterung bitten und der AG muss sich mit deinen Einwänden auseinander setzen.

Wie man einen Einwand formuliert, lernst du in den Grundschulungen. Prinzip ist, das man über die Auswirkungen der Erkrankung kommt, nie Diagnosen angeben. Wenn du dazu noch vor einer Schulung Hilfe brauchst frag nach. Viele Mitglieder haben auch die Funktion freigeschaltet das du sie über ihren Account auch persönlich anschreiben kannst, wenn das im Einzelfall nichts fürs Forum ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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