Arbeitgeber weigert sich Empfehlungen des med. Dienst umzusetzen (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 14.01.2019, 13:54 (vor 1928 Tagen) @ Hans

hallo,

hier bist zunächst mal Du als SBV gefragt.
Du mußt Dir soweit wie möglich ein eigenes Bild des Bereiches und der Möglichkeit der dienstplanmäßigen Einteilung machen.
Argumente wie "das geht nicht" kenne ich - wie wahrscheinlich die allermeisten SBVen - zur Genüge. In den allermeisten Fällen war das nur eine Entschuldigung für Unwillen und/oder fehlende Phantasie.
Da die "Schwierigkeiten am Arbeitsplatz/im Beschäftigungsverhältnis" nunmehr offensichtlich sind, solltest Du auch den AG an seine Pflichten aus § 167 Abs. 1 SGB IX erinnern - zB das Integrationsamt einzubeziehen. Mal sehen, ob der AG ggü. dem IA das auch so pauschal ablehnt und ob das IA dem AG das so ohne Weiteres durchgehen läßt.

Falls es Deiner Meinung nach doch möglich sein sollte, die betroffene ANin im Rahmen der betriebsärztlichen Empfehlung zu beschäftigen, solltest du den AG auch auf die Gefahr des "Annahmeverzuges" aus § 615 BGB hinweisen, wenn die ANin ihre Arbeitskraft anbietet und der AG diese nicht abruft.

--
&Tschüß

Wolfgang


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