Arbeitgeber weigert sich Empfehlungen des med. Dienst umzusetzen (BEM)

garda, Berlin, Monday, 28.01.2019, 13:44 (vor 1909 Tagen) @ Georgina

In puncto "beste" Formulierungen in Attesten bin ich auch noch nicht ganz durchgestiegen ...mir hat man mal gesagt, dass "Verbote" eindeutig sind, aber eben auch zur personenbedingten Kündigung führen können, wenn der AG es nicht erfüllen kann.

Das ist in der Tat ein Problem. Ich arbeite in einem Jobcenter, also Publikumsbehörde. Wer da ein Attest anschleppt: "ich kann kein Publikum mehr machen" kickt sich im schlimmsten Fall selbst aus dem Job. Bis jetzt haben wir das immer hinbekommen aber ob das auf Dauer gut geht weiß ich nicht.

Empfehlungen seien "weicher", der AG kann es aber eben als solche behandeln und ablehnen. Es führe allerdings nicht so schnell zu einer Kündigung.

Hier ist das Problem wie weich ich empfehle oder wie dringend bzw. konkret ich was schreibe. Leider haben viele Ärzte kaum Ahnung davon wie man Gutachten schreibt und welche Konsequenzen ihre Texte haben. Das sehe ich auch immer wieder bei den Akteneinsichten im Rahmen von Widersprüchen bei SB-Verfahren.

Wahrscheinlich ist auch die Fürsorgepflicht so eine Grauzone, wobei diese ja gegenüber schwerbehinderten Menschen gesteigert ist?

Das ist eine Grauzone und das ist meist eher gut als schlecht. Man ist dann aber im Konfliktfall auch auf die Meinung der Richter im Arbeitsgericht angewiesen. Kann gut sein, muss aber nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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