Arbeitgeber weigert sich Empfehlungen des med. Dienst umzusetzen (BEM)

Georgina, Sunday, 27.01.2019, 13:55 (vor 1916 Tagen) @ garda

Ich möchte ergänzend zu dem was hier auch schon alles gutes geschrieben wurde noch auf die arbeitsvertragsrechtliche Fürsorgepflicht hinweisen. Es besteht für den AG durchaus ein Risiko, sich gegen eine begründete ärztliche Meinung zu stellen.

Das ist Interessant und sicher auf viele Fälle übertragbar, könntest Du das bitte näher ausführen?
Welches Risiko würde sich für den AG aus einer Fürsorgepflichverletzung ergeben?
Gilt dieses nur bei einem absoluten Verbot (z.B. Fahruntauglichkeit) oder auch bei einer reinen Empfehlung, bestimmte Dinge zu vermeiden (zB Dienstfahrten, da diese bestimmte Symptome verstärken) bei grundsätzlich gegebener Fahrtauglichkeit?


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