Arbeitgeber weigert sich Empfehlungen des med. Dienst umzusetzen (BEM)

garda, Berlin, Tuesday, 15.01.2019, 08:12 (vor 1918 Tagen) @ Hans

Hallo zusammen,
ich habe eine Kollegin (Gleichgestellt) die bedingt durch Krankheit medizinische Einschränkungen hat, welche vom Facharzt attestiert sind und auch vom med. Dienst der Firma so gegenüber dem Arbeitgeber empfohlen wurden.
Kollegin arbeitet in 3 Schicht. Die Empfehlung beinhaltet keinen Schichtdienst mehr und Arbeitszeit zwischen
8 und 18 Uhr und max. 5 Arbeitstage.
Der AG hat beim BEM klar gestellt, dass es in der Abteilung nicht möglich sei diese Vorgaben umzusetzen.

Hallo Hans,

das mag ja sogar so sein, bedeutet aber, dass der AG nach 167 Abs. 1 weiter denken muss. Der Einsatz ist sicherlich nicht nur dort möglich.

Welche Möglichkeiten hat die SBV bzw. der Mitarbeiter gegenüber dem AG um auf Umsetzung zu drängen.
Klar ist, sollten sich Komplikationen aus der Umsetzungsverweigerung ergeben, die dazu führen dass die Kollegin
erneut krank wird etc. so hat der AG dies ja billigend in Kauf genommen.

Ich möchte ergänzend zu dem was hier auch schon alles gutes geschrieben wurde noch auf die arbeitsvertragsrechtliche Fürsorgepflicht hinweisen. Es besteht für den AG durchaus ein Risiko, sich gegen eine begründete ärztliche Meinung zu stellen. Um das aufzulösen wäre es auch denkbar, den Betriebs- bzw. Vertrauensarzt einzuschalten und gemeinsam mit dieser Institution eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Mal sehen was da raus kommt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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