Arbeitgeber weigert sich Empfehlungen des med. Dienst umzusetzen (BEM)
... guck mal hier und hier. Wichtig ist darzulegen, dass dies organisatorisch umsetzbar für Betrieb, also zumutbar sowie verhältnismäßig für diesen Unternehmer nach § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Nur insoweit besteht gesetzl. Rechtsanspruch.
Zu fachärztlichen Empfehlungen vgl. auch Prof. Nebe vom 5. März 2014 am Ende
Gruß,
Cebulon