Arbeitgeber weigert sich Empfehlungen des med. Dienst umzusetzen (BEM)

Cebulon, Monday, 14.01.2019, 14:12 (vor 1901 Tagen) @ Hans

... guck mal hier und hier. Wichtig ist darzulegen, dass dies organisatorisch umsetzbar für Betrieb, also zumutbar sowie verhältnismäßig für diesen Unternehmer nach § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Nur insoweit besteht gesetzl. Rechtsanspruch.

Zu fachärztlichen Empfehlungen vgl. auch Prof. Nebe vom 5. März 2014 am Ende

Gruß,
Cebulon


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