Ausgestaltung des § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 01.08.2019, 14:36 (vor 1729 Tagen) @ Simone24

Moin Moin Simone,

was sagt denn die Amtsärztin zur Einsatzbreite? Ich würde vorschlagen, dass diese Amtsärztin zu dem konkreten Arbeitsplatz befragt wird, auch wenn mir nicht klar ist, warum diese und nicht der hausinterne BÄD eingeschaltet wurde.

Trotzdem würde ich mit der Kollegin, sofern der Schlaganfall nicht zu starke kognitive Einschränkungen mit sich gebracht hat, auch über die Hilfestellungen der Rentenversicherung reden, falls diese nicht rentennah ist.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion