Ausgestaltung des § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 02.08.2019, 22:20 (vor 1722 Tagen) @ Simone24

Moin Moin Simone,

die Rentenversicherung kann diverse Hilfestellungen leisten, wenn diese aus ihrer Sicht sinnvoll sind, was ich als Au0enstehender nicht genau beurteilen kann.

Zunächst einmal mache ich den Betroffenen, die wie Deine Kollegin ihren alten Beruf nicht mehr auüben können und das Gefühl haben, deshalb beruflich in einer Sackgasse zu stecken, deutlich, dass die "Sackgasse" in Wahrheit eine Kreuzung ist. Dafür hat die Kreuzung den Nachteil, dass man den passenden Weg finden muss.

Zunächst einmal hat die Kollegin nahc dem Schlaganfall vermutlich eine medizinische Frührehabilitation gemacht, weil je früher man anfängt, verlorengegangene Motorik etc. neu zu erlernen, desto besser ist die Progmose.
Sollte diese nicht erfolgt sien, kann eine medeizinisch beruflich orientierte Rehabilitation sinnvoll sein, in der die beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven genauer als in einer normalen medizinischen Rehabilitation abgeprüft und weitere Schritte bis zur Einschaltung eines/r Rehafachberaters/in eingeleitet werden können.

Folgende weitere Wege zur beruflichen Situation sind in der Reha aber auch unabhängig davon mögolich (Nebenbei ein Antrag der in der Reha empfohlen wurde und binnen 6 Monate nach der Rehagestellt wird, gilt als aus der Reha heraus gestellt und ist phne weitere Arztbefunde möglich):
1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Hierunter ist alles zu verstehen, was die Kollgein in der Arbeit hält, oder zur Findung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes dient: Von Umschulun, wenn kognitiv möglich und noch keine Rentennöhe besteht, über JOBINN, eine Ma0nahme, für alle, die, etwas verkürzt formuliert, zu alt oder krank für eine Umschulung sind und ohne die Hilfestellung von LTA in eine Frühverrentung zu rutschen drohen 4 Wochen Assstment mit anschließend maximal 9 Monaten Schulungen und Praktika, über Berfusfindungskurse /Arbeitserprobung bei denen durch Musterarbeitsplätze und Aufgaben die Stärken und daraus resultierend aufbaeunde Maßnahmen herausgearbeitet werden sollen von 2-6 Wochen (ähnlich wie Assestment).
Sollte es mögliche Einsatzorte ohne diese Hilfestellungen geben, für die eine längere Einarbeitung und/oder intensivere Schulung notwendig sind, kann die Rentenversicherung die Schulungskosten komplett übernehmen und die Eingliederungszeit bis zu 1 Jahr bezuschussen. Alternativ gibt es für ein Arbeiten auf Probe soviel ich weiss bis zu 3 Monaten das volle Gehalt.
Dieses ist alles ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Am besten beantragt man, wenn der konkrete Weg noch nicht klar ist, das Komplettpaket und klärt mit Arbeitgeber und Rentenversicherung die konkreten Maßnahmen nach Bewilligung ab.

Über einen Antrag zur Bezuschussung technischer Arbeitshilfen kann auch die Arbeitslatzausstattung gefördert werden. Zudem gibt es die KFZ-Hilfe, falkls behinderungsbedingt diese erforderlich ost.

Zudem kann, wenn Deine Kollegin auf Dauer oder auf Zeit nicht mehr voll erwerbsfähig ist, ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Dieses sollte vorher mit den behandelnden Ärzten, wie auch bei den anderen Anträgen besprochen werden.

Sollte diene Kollegin zu dem Schluss kommen, dass sie sowohl eine andere Arbeit als auch eine Teilrente benötigt, macht es Sinn, dieses gemeinsam abzuschicken und zu begründen, weil es bei getrennten Anträgen zu Rückfragen kommt, da sich die Anträge scheinbar beißen, Rente, weil nciht mehr erwerbsfähig, aber anderer Beruf, weil für den erlernten Beruf nicht mehr leistungsfähig aber noch erwerbsfähig. Leider wird das Wort Erwerbsminderungsrente oft von den Sachbearebitern/innen überlesen und erstmal beides abgelehnt. man bekommt dann ein Schreiben zurück, welchen Antrag man aufrechterhalten will. Gerade bei der DRV Bund, bei der SOFAs arbeiten (Soziale Fachangestellte) habe ich dementsprechende Erfahrungen gemacht.

Um das Chaos komplett zu machen mal ein Beispiel: eine Kollegin hat als Krankenschwester aufgrund von fortgeschrittenem Gelenkrheuma nicht mehr arbeiten können, hat zudem eine Fatique entwickelt, sodass sie vorzeitig erschöpft war. Sie benötigte eine medizinisch beruflih orientierte Rehabilitation (MBOR), eine Teilrente (wegen Fatique) und LTA. Ich hatte ihr geraten den Antrag fpr die MBOR zu stellen und die beiden anderen von dort aus abzuschicken. Leider hat sie sich anders entschieden und alles drei in einen Umschlag gepackt, worauf die Rentenversicherung erstmal angefragt hat, welche Leistung sie eigentlich möchte. Daraufhin kam dann - erneut aus meiner Sicht - der Ratschlag, als erstes die Reha anzugehen, und den Rest dort zu klären, den die DRV dann auch angenommen hat. Dies hat das Verfharen nur um etwa 6-8 Wochen verzögert .......

Soviel in aller Kürze zu den möglichen Hilfestellungen.

Fortsetzung folgt.


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