Ausgestaltung des § 164 Abs. 4 Nr. 1 SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Simone24, Tuesday, 06.08.2019, 11:33 (vor 1723 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,

besser spät als nie... ;-)
Aber auch dir wollte ich nochmal für deine Antwort danken. Die Sache mit dem Jobcoaching werde ich auf jeden Fall mal verfolgen. Und auch der Hinweis, dass Fähigkeiten oft abgesprochen werden, ist sehr wertvoll.

Also die Kollegin selbst meint, dass der Schlaganfall überwiegend Auswirkungen auf die Beine hatte. Die Hirnleistungen sind ihrer Ansicht nach nicht beeinträchtigt.

Liebe Grüße,
Simone


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