Verhinderung / Befangenheit vs. Unterrichtung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
die durch den AG vorgenommenen Einladungen hlte ich für tendenziell rechtswidrig.
Es ist für mich keine Rechtsgrundlage im Personalvertretungsrecht erkennbar, auf deren Grundlage ein PR-Mitglied ein automatisches RRecht auf Teilnahme an derartigen Personalgesprächen haben könnte - erst recht nicht gegen den Willen des betroffenen Beschäftigten.
Auch die SBV entscheidet selbstständig über eine evtl. persönliche Betroffenheit bzw. Befangenheit sowie eine evtl. heranziehung eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin. der AG kann nicht selbst über diese Sachverhalte entscheiden.
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&Tschüß
Wolfgang