Verhinderung / Befangenheit vs. Unterrichtung (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 20.05.2020, 12:13 (vor 1444 Tagen) @ WoBi

Hallo,

die durch den AG vorgenommenen Einladungen hlte ich für tendenziell rechtswidrig.

Es ist für mich keine Rechtsgrundlage im Personalvertretungsrecht erkennbar, auf deren Grundlage ein PR-Mitglied ein automatisches RRecht auf Teilnahme an derartigen Personalgesprächen haben könnte - erst recht nicht gegen den Willen des betroffenen Beschäftigten.

Auch die SBV entscheidet selbstständig über eine evtl. persönliche Betroffenheit bzw. Befangenheit sowie eine evtl. heranziehung eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin. der AG kann nicht selbst über diese Sachverhalte entscheiden.

--
&Tschüß

Wolfgang

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