Verhinderung / Befangenheit vs. Unterrichtung (Umgang mit Arbeitgeber)

Monica99, Wednesday, 20.05.2020, 21:28 (vor 1443 Tagen) @ Remhagen

Hallo, das SGB IX kennt im Gegensatz zum BetrVG/PersVG NICHT die Befangenheit bei eigener Betroffenheit. Dieses ist auch so, weil die SBV eine Einpersonenvertretung ist und nicht wie beim BR ein Gremium.
Dieses ist auch so, weil sonst ggf. der Zustand eintreten könnte/ würde dass im Falle der eigenen Betroffenheit keine Vertretung gem. SGB IX möglich wäre, damit die besonderen Rechte gem. SGB IX nicht wahrgenommen werden könnte.

Die SBV kann, muss aber NICHT, sich aber bei eigener Betroffenheit als verhindert erklären und dann den Stellvertreter ins Verhinderungsmandat bringen.

--
mfg Monica

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