Rechtliche Verhinderung der Vertrauensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Thursday, 21.05.2020, 17:40 (vor 1443 Tagen) @ Monica99

Montag, 16. Mai 2016, 10:20 (vor 1466 Tagen) ...

Hallo, mir leuchtet nicht ein, einen alten Beitrag zu zitieren zum BAG vom 22. August 2013 - 8 AZR 574/12, wo es um einen Paragraphen geht, welchen es so schon seit über drei Jahren nicht mehr gibt. Dies verwirrt doch nur den Leser und führt in die Irre! Wurde doch schon in jurisPR-ArbR 49/2016 Anm. 1, IV.2. Neuregelung des Vertretungsfalles, klargestellt: „Durch die Streichung der einschränkenden Gründe soll auch eine Vertretung durch ein stellvertretendes Mitglied in den Fällen vorgeschrieben werden, in denen die Vertrauensperson befangen sein könnte“, also bei sog. „rechtlicher Verhinderung“.

Es findet sich auch im BTHG eben keine Aussage, dass sie zwingend wegen Betroffenheit verhindert ist.

Naja, dieser auszugsweise zitierte „historische Beitrag“ vom 16. Mai 2016, welcher allenfalls noch antiquarischen Wert hat, ist halt nach der BTHG-Rechtsänderung nicht mehr aktuell und die damalige Rechtslage ist völlig obsolet seit 30.12.2016. Was BTHG mit der Rechtsänderung bezweckte, ist in der amtlichen Gesetzesbegründung der BReg. zum Art. 1 und Art. 2 BTHG eigens dokumentiert (einfach mal nachlesen!). Vgl. nur Prof. Düwell, in: Düwell/Beyer, "Das neue Recht für behinderte Beschäftigte" Rn. 50/53 zur Neuregelung des Vertretungsfalls, und Dr. Michael Karpf, HSBV, Neue Rechtsstellung der SBV und weitere Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht durch das BTHG, Abschnitt II.6, br 2/2017, der sich ja eingehend mit amtl. Gesetzesbegründung auseinandersetzte. Ferner Dr. Till Sachadae, Der Personalrat 2/2017, zur "Ver­tre­tungs­be­fug­nis". Solche Gesetzesmaterialien sind nun mal gemäß BVerfG und der ganz h.M. bei der Auslegung von Gesetzen zu beachten. Gehts etwa um die Einstellung der Ehefrau oder des Sohnes der VP oder um eine Personalmaßnahme der VP selbst – dann ist keineswegs die VP, sondern deren Stellvertretung grds. zu beteiligen wie folgt:

BT-Drs. 18/9522, Seite 314
vom 05.09.2016 (Gesetzentwurf)
Zu Nummer 5a (§ 94 SGB IX a.F.)
„Bisher war Vertretung der Vertrauensperson durch ein stellvertretendes Mitglied nur in den Fällen der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben mögl. Dem Schwerbehindertenrecht fehlte es somit an einer hinreichend offenen Vertretungsregelung (so Bundesarbeitsgericht vom 22. August 2013 – 8 AZR 574/12). Durch die Streichung dieser einschränkenden Gründe ist künftig damit auch eine Vertretung durch ein stellvertretendes Mitglied in Angelegenheiten möglich, in denen die Vertrauensperson individuell und unmittelbar betroffen ist und damit befangen sein könnte. In diesen Fällen war eine Vertretung bisher nicht möglich.“

Bitte nicht irgendwelche Deutungen sondern §§ oder BAG. Auch Kommentare bilden KEINE zwingende Rechtsgrundlagen, sondern nur Meinungen.

Naja, da könnte Blick in den renommierten Lehr- und Praxiskommentar SGB IX mit über einem Dutzend namhafter Fachautoren nicht schaden aus Lehre, Wissenschaft, Forschung, Justiz und Verwaltungspraxis: “Folglich wird die Vertrauensperson auch in den Fällen, in denen sie individuell und unmittelbar betroffen ist und damit „befangen“ sein könnte, durch ein stellvertretendes Mitglied vertreten“ (Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 177 Rn. 7 und 23, sowie § 179 Rn. 161) - und zwar zwingend und gerade nicht beliebig! Wenn man das jedoch einfach ignoriert, führt das schnell in die Sackgasse bzw. wäre ggf. objektive Amtsanmaßung der VP und reine Willkür!

anders als ein Betriebsrat ist eine SBV kein Organ

Völlig unsinnig bzw. eine „Freud'sche Fehlleistung“ die Einzelmeinung des Achten Senats des BAG, dass SBV angeblich „kein Organ“ sei. Denn selbstverständlich ist die SBV schon seit jeher ein Organ der Betriebsverfassung nach ständiger BAG-Rspr. und allgemeiner Ansicht, nämlich Ein-Personen-Organ. Da gilt für die SBV nichts anderes als etwa für Betriebsräte in Betrieben bis 20 Wahlberechtigte, welche ja auch nur aus „einer Person“ bestehen laut § 9 BetrVG, oder?

Gruß,
Cebulon

Eintrag gesperrt

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion