Rechtliche Verhinderung der Vertrauensperson? (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Wednesday, 27.05.2020, 15:14 (vor 1437 Tagen) @ WoBi

... dass z.B. bei Veränderungen in Abteilungen, auch immer der Bereich der Vertrauensperson von den jeweiligen geplanten Maßnahmen betroffen sein soll und Auskünfte wegen der "eigenen" Betroffenheit der Vertrauensperson verweigert werden.

Hallo, das ist mir momentan alles zu abstrakt. Geht‘s evtl. etwas konkreter, damit man sich da besser reindenken kann? Welche Veränderungen sowie welche „geplanten Maßnahmen“?

Bei Frage zu rechtlicher Verhinderung der VP könnte Kommentar und Rechtsprechung zu dem § 25 Absatz 1 Satz 2 BetrVG sinngemäß evt. weiterhelfen.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion