Rechtliche Verhinderung der Vertrauensperson? (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Wednesday, 27.05.2020, 08:12 (vor 1437 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Danke für die Klarstellungen.
Liege ich mit der Einschätzung richtig, dass der Arbeitgeber Informationen/Unterrichtung nicht nach seinem eigenen Ermessen einer Stellvertretung zukommen lassen kann. Der Informationseingang hat bei der Vertrauensperson, falls vorhanden im Funktionspostfach oder dem SBV-Büro zu erfolgen. Vergleichbar wie beim BR, wo der Vorsitzende die "Briefkasten-/Sprecherfunktion" inne hat.
(Was auch der Grund ist, warum der Arbeitgeber bevorzugt den Vorsitzenden einladet - Argument beim Widerspruch: "Haben Sie kein Vertrauen in Ihren Betriebsrat")

Vielleicht habe ich in meinem Umfeld gerade ein paar kreative Arbeitgeber, die diesen Weg austesten wollen? Aber es ist seltsam, dass z.B. bei Veränderungen in Abteilungen, auch immer der Bereich der Vertrauensperson von den jeweiligen geplanten Maßnahmen betroffen sein soll und Auskünfte wegen der "eigenen" Betroffenheit der Vertrauensperson verweigert werden.

Für mich ist das ein Versuch die SBV "kaltzustellen". Die anderen SBV sind jedenfalls davor gewarnt. Hier kommt jede Menge Psychologie ins Spiel, um einen zu überrumpeln.

--
Gruß
Wolfgang


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