Rechtliche Verhinderung der Vertrauensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Thursday, 21.05.2020, 10:17 (vor 1443 Tagen) @ Monica99

Wo bitte findet sich dort das Thema Befangenheit wegen eigener Betroffenheit und daher Ausschluss der Beteiligung?

Ist gar nicht erforderlich gemäß Cramer, Ministerialrat a.D. im BMAS, SchwbG, 5. Auflage 1998, § 24 Randnr. 7: „Die Verhinderung kann auch rechtl. Gründe haben, z.B. wenn VM von einer Angelegenheit persönlich betroffen ist. In all diesen Fällen wird der VM von dem Stellvertreter vertreten“. Auch das BetrVG und BPersVG haben schließlich keinerlei ausdrückliche Norm zur Rechtsfolge bei Befangenheit. Denn im BetrVG kommt z.B. der Begriff „Befangenheit“ oder „befangen“ nirgends vor, insbesondere auch nicht in § 25 Abs. 1 BetrVG zum „verhinderten“ BR-Mitglied.

Das ergibt sich sowohl aus der amtlichen Gesetzesbegründung der Bundesregierung zum BTHG und steht so gut wie in jedem neueren Standardkommentar zum SGB IX. Wurde ja auch schon ausgiebig und mehrfach im Forum diskutiert seit Jahren, bspw. hier und hier.

Gruß,
Cebulon

Eintrag gesperrt

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion