SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 25.06.2021, 16:38 (vor 1036 Tagen) @ Radfahrer

Hallo, handelt es sich hier denn um eine Dienststelle des Bundes mit Personalrat i.S.d. § 165 SGB IX oder vielmehr um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit Betriebsrat i.S.d. BetrVG?

bei Personalgesprächen einer Person mit einem GdB …

Kraft Gesetzes ist die SBV grundsätzlich lediglich ab einem GdB 50 sowie bei Gleichstellung im Boot, nicht aber bei GdB unter 50 ohne Gleichstellung!

Ich hatte den AG mehrfach darum gebeten, kulanterweise die Rechnungen weiterhin auszuzahlen …

Was heißt hier „kulanterweise“? Die notwendigen Kosten der SBV hat der Arbeitgeber gemäß § 179 Absatz 8 Satz 1 SGB IX so oder so zu tragen kraft Gesetzes – und zwar vollkommen unabhängig davon, ob und wann bzw. wieviel ein Integrationsamt erstattet oder auch nicht.
Mit Kulanz hat das jedenfalls nichts zu tun! Was sagt denn die GSBV und das Integrationsamt Hamburg? Das würde mich interessieren.

Gruß,
Cebulon


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