SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

Radfahrer, Hamburg, Saturday, 26.06.2021, 00:36 (vor 1028 Tagen) @ Cebulon

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.


Da demnach der Arbeitgeber eine GmbH ist mit Betriebsrat, ist dieses „Konstrukt“ folglich weder öffentlicher Dienst i.S.d. § 165 SGB IX noch öffentlicher Dienst i.S.d. § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX. Dass nun diese GmbH dem Bund gehört sowie ein „Träger der öffentlichen Gewalt“ ist, auch dieses ist vollkommen belanglos und spielt insoweit schwerbehindertenrechtlich keine Rolle. Also sind die beiden Normen nicht anwendbar bei dieser Rechtsform einer „GmbH“ mit Betriebsrat nach dem BetrVG. Das würde m.W. nur gelten bei Dienststellen und Betriebsverwaltungen mit Personalrat (§ 1 Abs.1 BPersVG).

Gruß,
Cebulon

Eine GSBV wurde noch nicht gewählt. Die Wahl soll erst im Herbst stattfinden. Meine zuständige Sachbearbeiterin vom Integrationsamt ist krank geschrieben und die Stellvertretung meinte, das müsse die für mich zuständige Sachbearbeiterin entscheiden. Die Stellvertreterin selbst ist erst seit 10 Monaten im Dienst und ich vermute mal, dass sie nicht über ausreichend Erfahrung verfügt, sonst hätte sie mir das antworten können.

@Cebulon was möchtest du mir mit den beiden nicht anwendbaren Normen eigentlich sagen?
Vor zwei Wochen gab es eine interne Schulung für alle SBV aus verschiedenen Nierderlassungen zum Thema Schwerbehindertenrecht. Eine Mitarbeiterin vom Inklusionsamt aus NRW hat gesagt, dass Par. 27 SchwbAV anwendbar ist und mein Arbeitgeber ein Budget wegen außergewöhnlicher Belastung beantragen kann.

Und was ist eure Meinung, liebes Forum, zu meinen gestellten Fragen?
Darf mein Arbeitgeber die Vorstellungsgespräche trotzdem durchführen? HINWEIS (meine Stellvertretung ist erst zum 16.7. wieder im Dienst und eine weitere Vertretung habe ich nicht)
Gibt es eine Mindestfrist für Absagen von Vorstellungsgesprächen? Wenn ja, wie kurzfristig darf man absagen und um Verlegung bitten? In der Stellenausschreibung liegt kein Hinweis vor, dass die Stelle schnellstmöglich besetzt werden muss. Und andere Gründe für eine zwingende Besetzung dieser Stelle liegen mir ebenfalls nicht vor.

Was kann ich nun tun? Müssen die Vorstellungsgespräche wiederholt werden?
Und - falls dies geschehen soll - darf ich den Beschluss (Entscheidung für einen Kandidaten) der Auswahlkommission anfechten?

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