Keine Dienststelle öffentlicher Arbeitgeber (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 25.06.2021, 21:02 (vor 1026 Tagen) @ Radfahrer

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.

Da demnach Arbeitgeber eine GmbH ist mit Betriebsrat, ist dieses „Konstrukt“ folglich weder öffentlicher Dienst i.S.d. § 165 SGB IX noch öffentlicher Dienst i.S.d. § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX. Dass nun diese GmbH dem Bund gehört sowie ein „Träger der öffentlichen Gewalt“ sei, auch dieses ist völlig belanglos und spielt insoweit schwerbehindertenrechtlich keine Rolle. Also sind die beiden Normen nicht anwendbar bei dieser Rechtsform einer „GmbH“ mit Betriebsrat nach dem BetrVG. Das würde m.W. nur gelten bei Dienststellen und Betriebsverwaltungen mit Personalrat (§ 1 Abs.1 BPersVG).

Gruß,
Cebulon


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