GmbH: Dienststelle öffentlicher Arbeitgeber? (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 30.06.2021, 04:30 (vor 1024 Tagen) @ Radfahrer

Träger öffentlicher Gewalt sind Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts …

Das mag schon sein, dass diese Autobahn GmbH des Bundes „Träger öffentlicher Gewalt“ ist im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 2 BGG, oder eine “öffentliche Stelle des Bundes“ im Sinne des § 12 BGG. Diese alle einzeln aufzulisten hilft da nicht weiter, ist unnütz und völlig sinnfrei – führt nur in die Irre, weil Begriffe des BGG.

Denn daraus folgt noch lange nicht zwingend, dass das rein privatrechtlich organisierte Unternehmen (Autobahn GmbH mit diversen Betriebsräten) zu den „Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber“ gehört iSd § 165 SGB IX, da begrifflich nicht identisch. Richtig ist das genaue Gegenteil, da gerade kein öffentlicher Arbeitgeber laut dieser Vorschrift. Alles kommentiert im LPK-SGB IX zum SGB IX und BGG (so Prof. Dr. Joussen, LPK-SGB IX, § 154 Rn. 15, zur Legaldefinition des Begriffs „öffentlicher Arbeitgeber“ I.S.d. § 154 Abs. 2 SGB IX mit Verweis auf das LAG Köln, 12.05.2011 – 6 Sa 19/11, die „abschließend“ aufzählt, wer ein öffentlicher Arbeitgeber ist im Sinne des Teils 3 des SGB IX. „Dienststellen“ gemäß § 165 SGB IX haben niemals Betriebsräte – sondern Personalräte. Eine SBV kann nie die Entscheidung einer „Auswahlkommission anfechten“, sondern allenfalls aussetzen. Leitsatz LAG Köln: „Unternehmen der öffentlichen Hand, die privatrechtlich organisiert sind (z.B. der Rechtsform der GmbH oder AG), sind private und nicht öffentliche Arbeitgeber im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX a.F.“

TIPP: Ich würde mir evtl. mal einen aktuellen SGB IX-Standardkommentar beschaffen, bspw. den bewährten LPK-SGB IX mit renommierten, bzw. mit hochkarätigen Autoren. Dieser häufig zitierte Kommentar ist zwar nicht ganz billig, lässt aber kaum Fragen offen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der SBV und ist mit Sicherheit sein Geld wert. Umfasst auch Kommentierung zur SchwbVWO sowie zum BGG mit vielen Quellen und neuesten Urteilen.

Gruß,
Cebulon


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