SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

Radfahrer, Hamburg, Monday, 28.06.2021, 18:15 (vor 1031 Tagen) @ garda

... Meine zuständige Sachbearbeiterin vom Integrationsamt ist krank geschrieben und die Stellvertretung meinte, das müsse die für mich zuständige Sachbearbeiterin entscheiden. Die Stellvertreterin selbst ist erst seit 10 Monaten im Dienst und ich vermute mal, dass sie nicht über ausreichend Erfahrung verfügt, sonst hätte sie mir das antworten können.


Das bedeutet im Klartext, dass wenn deine Sachbearbeiterin an ihrer Krankheit stirbt, du leider nie wieder Geld bekommst weil das ja nun nie wieder jemand da ist der entscheidet??? Was ist das denn für ein Unsinn? Kann man das erst nach 12, 24 oder gar 36 Monaten Erfahrung entscheiden? Dafür muss es einen Vorgang geben und es muss jemanden geben der eine Entscheidung trifft. Kennst du als SBV nicht die Untätigkeitsklage? Schreib einen Brief an den Leiter des Integrationsamtes mit dem klaren Hinweis das lange genug rumgeschwurbelt wurde, du einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung hast und das sonst nächste Woche für dich Wandertag zum zum Sozialgericht ist.

Eine Untätigkeitsklage gegen eine langsame Bearbeitung? Der Verwaltungsakt ist mit dem Erstellen des Bewilligungsbescheides erfüllt.
Die Integrationsämter leiden unter Personalmangel und die zu erledigende Arbeiten nimmt durch die Zunahme von Klagen auch zu. Mir geht es im Konkreten darum, dass die Rechnungen von Gebärdensprachdolmetscher bezahlt werden müssen. Laut dem Bewilligungsbescheid wird mir eine Abschlagszahlung alle drei Monate ausgezahlt. Und darauf warte ich...
Und da ich erst seit 10 Monaten im Amt bin und coronabedingt bislang nur an einer Schulung teilnehmen konnte, fehlt bei mir ebenfalls das Fachwissen in der Breite und deswegen bin ich froh über kompetente Unterstützung hier!

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