SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

Radfahrer, Hamburg, Monday, 28.06.2021, 18:03 (vor 1032 Tagen) @ garda

Träger öffentlicher Gewalt sind Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dazu gehören auch Landesverwaltungen des öffentlichen Rechts einschließlich landesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen.

Im Konkreten gehören dazu:
[] Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden, die sachlich für bestimmte Verwaltungsaufgaben und örtlich für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind. Erfasst sind unter anderem das Bundeskriminalamt, das Bundeskartellamt, das Kraftfahrt-Bundesamt, das Statistische Bundesamt, das Bundesumweltamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Deutsche Patentamt, das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften,
[] das Auswärtige Amt mit seinen Vertretungen im Ausland, die Bundeswasserstraßenverwaltung mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Wasser- und Schifffahrtsämter, die Bundeswehrverwaltung mit den Wehrbereichsverwaltungen, Kreiswehrersatzämtern,
[] Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit sowie Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich auf mehr als drei Bundesländer erstreckt,
Bundesorgane, z.B. der Deutsche Bundestag und die Bundesgerichte, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben,

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