SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 28.06.2021, 07:20 (vor 1032 Tagen) @ Radfahrer

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.

Eine GmbH als "Träger öffentlicher Gewalt"? Haben die Reichsbürger doch recht? ;-) Wenn er wie eine GmbH agiert, wird er wohl auch eine sein oder? Dann gelten alle Sonderrechte für Behörden nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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