SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 28.06.2021, 07:26 (vor 1033 Tagen) @ Radfahrer

... Meine zuständige Sachbearbeiterin vom Integrationsamt ist krank geschrieben und die Stellvertretung meinte, das müsse die für mich zuständige Sachbearbeiterin entscheiden. Die Stellvertreterin selbst ist erst seit 10 Monaten im Dienst und ich vermute mal, dass sie nicht über ausreichend Erfahrung verfügt, sonst hätte sie mir das antworten können.

Das bedeutet im Klartext, dass wenn deine Sachbearbeiterin an ihrer Krankheit stirbt, du leider nie wieder Geld bekommst weil das ja nun nie wieder jemand da ist der entscheidet??? Was ist das denn für ein Unsinn? Kann man das erst nach 12, 24 oder gar 36 Monaten Erfahrung entscheiden? Dafür muss es einen Vorgang geben und es muss jemanden geben der eine Entscheidung trifft. Kennst du als SBV nicht die Untätigkeitsklage? Schreib einen Brief an den Leiter des Integrationsamtes mit dem klaren Hinweis das lange genug rumgeschwurbelt wurde, du einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung hast und das sonst nächste Woche für dich Wandertag zum zum Sozialgericht ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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