SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

Cebulon, Saturday, 26.06.2021, 14:00 (vor 1029 Tagen) @ Radfahrer

@Cebulon was möchtest du mir mit den beiden nicht anwendbaren Normen eigentlich sagen?

Naja, dass erstens kein Ladungsrecht von sbM nach § 165 SGB IX, und dass zweitens nicht der durchs BTHG eingefügte Halbsatz 2 einschlägig ist, sondern hier allein der § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX gilt.

Eine GSBV wurde noch nicht gewählt. Die Wahl soll erst im Herbst stattfinden.

Nebenbei: Wenn nur unter 50 örtliche Schwerbehinderungen existieren, so ist entgegen dem misslungenen Wortlaut des § 22 Absatz 3 SchwbVWO die GSBV dennoch auf einer Wahlversammlung zu wählen kraft Gesetzes nach § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX. Sollte erst nach dem November 2021 gewählt werden, so verlängert sich die Amtszeit der gewählten GSBV bis zur übernächsten Regelwahl bis längstens 31.01.2027 laut § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX sinngemäß. Sollte die Amtszeit der GSBV aber schon vor dem Dezember 2021 beginnen, dann würde ihr Amt vorzeitig erlöschen spätestens mit Ablauf des 31.01.2023. Bei der chaotischen Normierung des § 22 SchwbVWO habe das BMAS versagt – da teils unvereinbar mit höherrangigen §§ 177 und 180 Abs. 7 SGB IX laut BAG und der neueren Literatur.

Gruß,
Cebulon


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