SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

Radfahrer, Hamburg, Friday, 25.06.2021, 20:18 (vor 1028 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.

Danke für den Hinweis auf die Übernahme der notwendigen Kosten des SBV durch den AG. Daran habe ich nicht gedacht. Was auch daran lag, dass ich als tauber Arbeitnehmer immer auf einen Zuschuss vom Integrationsamt angewiesen war. Der AG kann die Kosten dann beim Inklusionsamt einem Zuschuss als Außergewöhnliche Belastung nach Par. 27 SchwbAV beantragen. Dies muss er ja auch für bestimmte betriebliche Veranstaltungen tun, wie z.B. Dolmetscherkosten für Betriebsversammlungen.

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