Konflikt innerhalb SBV (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 08.03.2025, 10:26 (vor 65 Tagen) @ DSBV

Hey,
ja, das darf die VP. Als Stellvertreter darfst du nur tätigwerden, wenn die VP dies ausdrücklich anordnet. und auch nur in den Fällen, die von der VP für dich "freigegeben" wurden. DEazu noch die FRage, bsi du 1.Stellvertreter?
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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