Konflikt innerhalb SBV (Stellvertreter/in)
Selbst bin ich im kirchlichen Kontext SBV und Ersatzmitglied der MAV. Hier ist die Besonderheit, dass die SBV in schwerbehinderten Angelegenheiten in der MAV Sitzung ein Stimmrecht hat. Das gibt es sonst nirgendwo!
Naja, auch im bayerischen Staatsdienst hat z.B. SBV Stimmrecht laut Fachschrifttum entsprechend Art. 40 Abs. 3 BayPVG jedenfalls bei PR-Beschlüssen, welche „überwiegend“ sbM betreffen.
Gruß,
Cebulon