Konflikt innerhalb SBV (Stellvertreter/in)

Scheeks, im MTK, Tuesday, 11.03.2025, 15:56 (vor 273 Tagen) @ DSBV

... wenn VP zwar zum PR eingeladen ist, aber ohne Absage nie hingeht, könnte man
auch sagen, er hat sich durch sein Nicht-Erscheinen als verhindert erklärt.

M.E. gaaanz dünnes Eis. Denn die SBV ist einzuladen, hat aber keine Teilnahmepflicht.
Insofern lässt sich an dieser stelle auch keine Verhinderung konstruieren ...

Ist seine Masche, erst nicht hingehen und sich dann beschweren, dass er nicht
eingebunden wurde. Evtl. also Doppel-Funktion für mich.

... und kein Doppelmandat für dich.

Und es ist ja nicht so, dass die Kollegen mit GdB alleine in die Zuständigkeit
der VP fallen und niemand anders etwas unternehmen darf. Auch wenn er das gerne so hätte.

Stimmt, der PR ist da auch im Boot, wenngleich auf anderer Rechtsgrundlage und mit i.d.R. geringeren Informationsrechten.

Und in der Woche, in der das Ganze passierte, hatte er eine Abwesenheitsnotiz in
seinem Outlook. Für "dringende Fälle" eine Handynummer. Das ist doch eigentlich
eine explizite Verhinderungserklärung.

Sehe ich ebenso, erklärte Abwesenheit ist i.d.R. auch Verhinderung.
Und wie weiter oben von Anderen bereits erklärt ergibt sich die Verhinderung aus faktischer Abwesenheit und keineswegs erst aus der Erklärung der Verhinderung durch die VP.


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