Konflikt innerhalb SBV (Stellvertreter/in)
Selbst bin ich im kirchlichen Kontext SBV und Ersatzmitglied der MAV. Hier ist die Besonderheit, dass die SBV in schwerbehinderten Angelegenheiten in der MAV Sitzung ein Stimmrecht hat. Das gibt es sonst nirgendwo!
Ich kann aber nicht mit dem linken Arm als MAV und mit dem rechten als SBV abstimmen. Folglich muss ich dies vorher regeln. Je nach Konstellation kann es sein, dass ich als MAV Ersatz an der Sitzung teilnehme und mein 2.Stellvertreter mich als SBV wegen Verhinderung vertritt, denn mein 1.Stellvertreter ist auch MAV Mitglied.
Wenn man folglich als SBV (ob nun im Amt oder Vertretung) und PR, BR, MAV (ob nun im Amt oder Vertretung) unterwegs ist, sollte man grundsätzlich wissen welchen Hut man gerade auf hat. 
Auch hat die SBV das Recht an PR, BR, MAV Sitzungen teilzunehmen, aber nicht eine zwingende Pflicht, daher ist nach meinem Verständnis das Nichterscheinen zur Sitzung erstmal kein automatischer Verhinderungsfall.
Streitbar ist die Verhinderung wenn sich die SBV im Urlaub befindet, denn sie kann dies auch ausschließen. Bei Erkrankung kann der Stellvertreter im Regelfall von einer Verhinderung ausgehen.
Wenn die SBV in ihrer Abwesenheitsnotiz in Outlook ihre Handynummer als SBV hinterlegt und es sich um eine offizielle Handynummer der SBV handelt (Handy vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt), besteht keine Verhinderung. Mein Diensttelefon wird z.B. auf mein privates Handy weitergeleitet, so dass ich telefonisch fast immer zu erreichen bin.
Ideal ist es, wenn sich die SBV und ihre Stellvertreter als Team verstehen und dies wenn erforderlich und möglich auch BR, PR oder MAV mit einschließt. Als SBV in einem Flächenverband habe ich zusätzliche Regelungen on top zu den Gesetzlichen mit dem Dienstgeber vereinbart. So kann ich meinen 1.Stellvertreter als Bedarfsvertretung einsetzen. Ob dies wirklich zulässig ist, darüber kann man streiten.
Gruß
Phönix