Vertrauensmann behindert die arbeit des 1.Stellvertreters (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Friday, 24.08.2018, 10:06 (vor 2086 Tagen) @ C3PO

In meinen Augen ist es wichtig, daß die stellvertretenden Vertrauenspersonen auch Zugang zu allen Unterlagen haben und auch daß sich untereinander besprochen wird.

Mal angenommen, die Vertrauensperson hat einen sehr umfangreichen Fall bearbeitet, wird dann krank und ist dadurch auch verhindert, dann wäre es in meinen Augen eine Zumutung, wenn die stellvertretende Vertrauensperson völlig ahnungslos und uninformiert zum Bespiel zu einem Mitarbeiter-/BEM-Gespräch geladen wird. Sich in die Akte ad hoc einzuarbeiten ist nahezu unmöglich.

Hey,
es geht hier um den expliziten Fall, das der 1.Stellvertreter nicht mehr freigestellt ist, und damit nicht im Mandat ist.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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