Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

Georgina, Sunday, 27.01.2019, 12:54 (vor 1888 Tagen)

Hallo,
ich habe mal eine Frage….es geht um einen vollzeitbeschäftigten (39 Stunden) schwerbehinderten Menschen, der in einer Pflegeschule arbeitet. Es ist keine allgemeinbildende oder berufliche Schule unter dem BBiG und Aufsicht des Kultusministeriums, sondern eine Abteilung unter Trägerschaft eines Klinikums. Bewertet wird niht nach Lehrdeputat, sondern nach Arbeitszeit….es muss gestempelt werden. Aufgrund der Art der Behinderung (neurologische Erkrankung im Sinne einer Bewegungsstörung) wirken sich Überlastung und Stress direkt auf die Symptomatik aus und verschlechtern diese situativ sowie am Folgetag.

Da die Arbeitsdichte langsam zunimmt, soll eine Möglichkeit gefunden werden, diesen vor Überbeanspruchung zu schützen. Der § 207 SGB IX gibt ja grundsätzlich die Möglichkeit, vor Mehrarbeit zu schützen …ausgenommen sind aber eben besondere Fälle nach § 14 ArbzG., unter die auch Lehre und Forschung fallen. Man könnte also nicht wirksam Mehrarbeit (alles über 8 Stunden) ablehnen, da Lehre ja einen dieser Sonderfälle darstellt und Mehrarbeit eben auch mit Schwerbehinderung geleistet werden muss.

Nun bin ich am überlegen, ob man den § 164.4 SGB IX nutzen könnte, um die Höchstarbeitszeit auf 8 Stunden täglich fest zu legen. Ferner ist zu überlegen, in diesem Rahmen auch gleich auf eine 5 Tage Woche zu beschränken, um Überstunden (also der 6. Werktag) wirksam auszuschliessen und den Rahmen auf maximal 40 Stunden fest zu legen.

In welchen Fällen könnte der Arbeitgeber mit Unzumutbarkeit argumentieren? Wenn die Arbeit nur durch kontinuierliche Mehrarbeit zu leisten ist, und der Schwerbehinderte als einziger davon ausgenommen wäre (im Gegensatz zu den Kollegen), würde dieses schon die Grenzen des Zumutbaren überschreiten?

LG, Georgina


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