Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 29.01.2019, 15:36 (vor 1914 Tagen) @ Georgina

Also muss man erstmal erstellen, was realistisch erwartet werden darf in der vereinbarten Zeit.....einmal vor Ort und dann eben noch die Wegezeiten zu den anderen Einsatzorten ;-) Das dann immer gemessen am Stellenumfang. gerade in der Lehre gerät man nämlich sehr schnell in die Falle, dass Vor- und Nachbereitung sowie die ganzen administrativen Dinge nicht gesehen und berechnet werden. :-)

Ganz genau! Korrekturarbeiten werden dabei oft ebenso vergessen wie Prüfungsaufsicht oder die von dir erwähnten Wegstrecken, Besprechungen/Konferenzen, Einzelberatung von Schülern/Teilnehmern kommen auch dazu. Je welche Schulform wir hier betrachten auch gerne noch mehr!

Wo ist die Grenze für Minderleistung...30 %?

Ja, das ist bei 30 %, darunter muss das der AG hinnehmen.

Ich habe schon Respekt vor dem AG ...bin mir aber nicht mal sicher, ob dieser sich überhaupt soooo dezidiert mit den Feinheiten des § 207 SGB IX auskennt.
Mir geht es darum, im Zweifel "einen Schritt voraus zu sein".

Recht so und vom AG nicht einschüchtern lassen, die kochen auch nur mit Wasser, was manchmal auch verdünnt ist. ;-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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