Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Arbeitszeit (Allgemeines)
Danke,
ich überlege, ob man den 164.4 nutzen kann, um die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden zu begrenzen und eine 5 Tage Woche festzulegen ...dann wäre eine Vollzeitstelle mit "Limit" nach oben gegeben. Wäre so etwas rechtlich durchsetzbar? Das wäre ja ein "elegantes umschiffen" des § 14 ArbzG im Sonderfall Lehre